Praxiskonzept
Unser Praxiskonzept stellt die Prävention und Nachhaltigkeit der Behandlungen ins Zentrum unserer Arbeit. Basis dafür bilden evidenzbasierte Behandlungsrichtlinien, die von allen Behandlern konsequent umgesetzt werden.
Unser Ziel ist der Erhalt oder die erneute Etablierung Ihrer Mundgesundheit. Wir möchten Sie dabei unterstützen, Erkrankungen von Zähnen und Zahnfleisch und allgemeinmedizinische Erkrankungen, die in Zusammenhang mit entzündlichen Parodontalerkrankungen stehen, zu vermeiden.
Ausgehend von Ihren Wünschen und Bedürfnissen betreuen wir Sie umfassend in allen Bereichen der Zahnmedizin. Wir bringen die nachhaltigen zahnmedizinischen Aspekte in Einklang mit Ihren aesthetischen Ansprüchen.
Alle Behandler verfügen über eine fundierte Ausbildung. Sie haben langjährige klinische Erfahrung und erweitern ihre fachlichen Kompetenzen durch regelmässige interne und externe Weiterbildung.
Tarife und Konditionen
Dentotar
Der verwendete Taxpunktwert in der Praxis entspricht dem neuen Zahnarzttarif (Dentotar) der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, der seit 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.
Für Patienten und Versicherer wird mit dem neuen Tarif die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst (www.dentotar.ch). Der Zahnarzttarif wurde gemeinsam mit den Sozialversicherungspartnern und dem Preisüberwacher erarbeitet. Der angewendete Taxpunktwert in der Praxis beträgt 1.10 CHF für Dentalhygienikerinnen und Prophylaxeassistentinnen sowie 1.15 CHF für Zahnärztinnen.
Zahnarzttarif UV/MV/IV und der Tarif Zahntechnik UV/MV/IV
Für zahnärztliche Leistungen, die mit den eidgenössischen Sozialversicherungen abgerechnet werden, gilt seit dem 1. Januar 2018 der Taxpunktwert UV/MV/IV. Er beträgt CHF 1.00.
Für zahntechnische Leistungen, Medikamente, Hilfsmittel und Materialien muss zusätzlich die Mehrwertsteuer verrechnet werden.
Krankenkassen
Bei Abrechnungen mit Krankenkassen gilt auch nach dem 1. Januar 2018 noch der alte Tarifvertrag KVG aus dem Jahr 1994 (Taxpunktwert von CHF 3.10 für zahnärztliche Leistungen).
Zahnärztekasse
Unsere Zahnarztpraxis rechnet über die Zahnärztekasse ab, was uns in der administrativen Arbeit entlastet. Für allfällige Fragen betreffend Ihrer Rechnung, oder mögliche Teilzahlungsvereinbarungen, können Sie sich direkt an die Zahnärztekasse wenden. (www.zahngeld.ch, T +41 43 477 66 07)
